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Namensrecht

Name der Mutter oder des Vaters

Das Kind kann den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen.

Informationen zum Namensrecht erhalten Sie bei jedem Standesamt.

Kontakt

Kreisjugendamt
Hans-Peter Kirgis
Winnender Straße 30/1
71328 Waiblingen
Telefon 07151 501-1587
Telefax 07151 501-1484
h.kirgis@rems-murr-kreis.de

Behörde finden mit Google Maps

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Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis12:00 Uhr
Donnerstag
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und nach Vereinbarung

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