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Jugend, Gesundheit und Soziales
VaterschaftAnerkennung beim JugendamtDie Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss in öffentlich beglaubigter Form beim Notar, Standesamt oder Jugendamt erfolgen. Die Anerkennung der Vaterschaft bedarf der Zustimmung der Mutter des Kindes. Die Anerkennung beim Jugendamt ist kostenfrei. Die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes und der Mutter, der Geltendmachung von Erbansprüchen, Rentenansprüchen u.s.w. Wird die Vaterschaft nicht anerkannt, kann beim Familiengericht Klage auf Feststellung der Vaterschaft erhoben werden. Das Jugendamt unterstützt Sie dabei gerne als Beistand. KontaktKreisjugendamt Behörde finden mit Google Maps Öffnungszeiten Familienratgeber![]() Der Online-Familienratgeber ist ein Wegweiser für alle Familien, die von Behinderung betroffen sind, sowie die Familien betreuenden Stellen. BMFSFJ![]() Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie auf seinen Seiten ausführlich rund um die Themen Familie, ältere Menschen, Gleichstellung, Kinder und Jugend. © 2010 Rems-Murr-Kreis komm.on.line GmbH
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