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Vaterschaft

Anerkennung beim Jugendamt

Die Anerkennung der Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss in öffentlich beglaubigter Form beim Notar, Standesamt oder Jugendamt erfolgen.

Die Anerkennung der Vaterschaft bedarf der Zustimmung der Mutter des Kindes.

Die Anerkennung beim Jugendamt ist kostenfrei.

Die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes und der Mutter, der Geltendmachung von Erbansprüchen, Rentenansprüchen u.s.w.

Wird die Vaterschaft nicht anerkannt, kann beim Familiengericht Klage auf Feststellung der Vaterschaft erhoben werden.

Das Jugendamt unterstützt Sie dabei gerne als Beistand.

Kontakt

Kreisjugendamt
Hans-Peter Kirgis
Winnender Straße 30/1
71328 Waiblingen
Telefon 07151 501-1587
Telefax 07151 501-1484
h.kirgis@rems-murr-kreis.de

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