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Jugend, Gesundheit und Soziales
AdoptionFachdienst Adoption im KreisjugendamtDas Wohl des Kindes ist Leitgedanke jeder Adoption. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen des Fachdienstes Adoption beim Kreisjugendamt. Die Adoption eines Kindes wird erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. Aufgabe des Fachdienstes Adoption ist es dann, das Kind zu den am besten geeigneten Adoptionsbewerbern zu vermitteln. In Deutschland darf die Adoptionsvermittlung nur von anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen betrieben werden. Sie ist Aufgabe der örtlichen Jugendämter, der anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Zentralen Adoptionsstelle beim Landesjugendamt. Gesetzlich geregelt ist die Adoption in den §§ 1741 bis 1772 BGB und im Adoptionsvermitt-lungsgesetz (AdVermiG). Das Haager Adoptionsübereinkommen gibt verbindliche Vorgaben im Bereich der internationalen Adoption. Ziele dieser Konvention sind die Sicherstellung des Kindeswohls im Bereich internationaler Adoptionen und die Bekämpfung von Kinderhandel. Sie regelt die Zusammenarbeit der zentralen Behörden der an internationalen Adoptionen beteiligten Länder. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 01.03.2002 das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert und sich damit verpflichtet, die internationalen Standards einzuhalten. Leistungen
KontaktIhre Ansprechpartnerinnen beim Fachdienst Adoption im Kreisjugendamt: Monika Brucker Karin Nowak WohlfahrtsverbändeAnerkannte Adoptionsvermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände (nur Inlandsadoption): Diakonie: Caritas: Kommunalverband für Jugend und SozialesDie Zentrale Adoptionsstelle beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg berät ebenfalls in Adoptionsfragen. Sie wird bei Adoptionsverfahren, bei denen einer der Beteiligten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, um Stellungnahme gebeten und bei schwierigen Fällen eingeschaltet. Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Die Zentrale Adoptionsstelle beim Kommunalverband für Jugend und Soziales kann auch tätig werden, wenn ein Kind aus dem Ausland adoptiert werden soll. Sie ist insbesondere für Stiefkind- und Verwandtenadoptionen im Ausland zuständig. AuslandsadoptionFür eine Auslandsadoption muss prinzipiell eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle eingeschaltet werden. Eine aktuelle Liste der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen erhalten Sie beim Fachdienst Adoption. Über Auslandsadoption informiert die Broschüre "Internationale Adoption", herausgegeben vom Zuständig für folgende Verfahren
KontaktKreisjugendamt Kinder- und Jugendhilfe![]() Die Seiten der Kinder- und Jugendhilfe informieren rund um die Themen Hilfe und Politik für Kinder und Jugendliche. Zur Homepage "Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland" Zur Homepage unserer Kooperationspartner im Familienzentrum Schorndorf http://www.familienzentrum-schorndorf.de/ Zur Homepage unserer Kooperationspartner im Familienzentrum Waiblingen http://www.familienzentrum-waiblingen.de Zur Homepage des Deutscher Hebammen-Verband e. V., Kreisverband Rems-Murr © 2010 Rems-Murr-Kreis komm.on.line GmbH
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