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Jugend, Gesundheit und Soziales
SchuldnerberatungZuständigkeitenIm Rems-Murr-Kreis richtet sich die Zuständigkeit der Schuldnerberatung nach dem Hauptwohnsitz der Schuldner. Bewohner der nachfolgend genannten Städte können sich direkt an die dortigen Schuldnerberatungsstellen wenden (außer Bezieher von Arbeitslosengeld II)
Für alle anderen Städte und Gemeinden und ALG-II-Bezieher auch aus den oben genannten Städten im Kreisgebiet ist die Schuldnerberatungsstelle des Landratsamtes zuständig. Schuldnerberatungsstelle des Landratsamts Landratsamt finden mit Google Maps ZieleMenschen, die eine bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, sollen dabei unterstützt werden Entschuldungsmaßnahmen einzuleiten. Außerdem sollen Wege aufgezeigt werden, ohne eine Gefährdung der Existenz mit den vorhandenen Schulden umzugehen. Leistungen
Verbraucherinsolvenzverfahren werden vom Rems-Murr-Kreis nicht durchgeführt. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie wird für Einzelpersonen und Familien, jedoch nicht für Selbständige und Gewerbetreibende angeboten. Über Baufinanzierungen kann nicht beraten werden. BeratungsangebotDie Schuldnerberatungsstelle ist für Fragen und Auskünfte während der Sprechzeiten des Landkreises erreichbar. Für Beratungsgespräche im Landratsamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen existiert eine Warteliste. Weitere Informationen zu den Themen Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten Sie von der Schuldenratgeber![]() Mit den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung erhalten Sie umfangreiche Unterstützung bei den ersten wichtigen Schritten zur Entschuldung. Kontakt![]() Schuldnerberatungsstelle Herr Kleiner © 2010 Rems-Murr-Kreis komm.on.line GmbH
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