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Jugend, Gesundheit und Soziales
Seelische BehinderungenEingliederungshilfe nach § 35a SGB VIIIDurch die Eingliederungshilfe werden Kinder und Jugendliche, bei denen eine seelische Störung droht oder vorliegt, in der Weise unterstützt, dass sie in der Lage sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wer für Sie zuständig ist richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. A-G Antrag ambulante Eingliederungshilfe (PDF) Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über den unten angegebenen Link. Zuständig für folgende Verfahren:BMFSFJ![]() Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie auf seinen Seiten ausführlich rund um die Themen Familie, ältere Menschen, Gleichstellung, Kinder und Jugend. Familienratgeber![]() Der Online-Familienratgeber ist ein Wegweiser für alle Familien, die von Behinderung betroffen sind, sowie die Familien betreuenden Stellen. © 2010 Rems-Murr-Kreis komm.on.line GmbH
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