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Seelische Behinderungen

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Durch die Eingliederungshilfe werden Kinder und Jugendliche, bei denen eine seelische Störung droht oder vorliegt, in der Weise unterstützt, dass sie in der Lage sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Wer für Sie zuständig ist richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

A-G
Telefon 07151 501-1731
H-Z
Telefon 07151 501-1424

Antrag ambulante Eingliederungshilfe (PDF)

Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über den unten angegebenen Link.

Zuständig für folgende Verfahren:

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