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Jugend, Gesundheit und Soziales
EingliederungshilfeEingliederungshilfe für behinderte MenschenEingliederungshilfe kann die folgenden Leistungen betreffen:
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über den unten angegebenen Link. Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie unter 07151 501-1450 Sprechzeiten Die Sachbearbeiter für die Grundsicherung sind montags nicht erreichbar. Vorsprachetermine vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch. Zuständig für folgende Verfahren:Hier fehlt einer![]() Die Sozialkampagne “Hier fehlt einer” wirbt überall in Baden-Württemberg für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben. Aktuelle Informationen unter "Hier fehlt einer" Familienratgeber![]() Der Online-Familienratgeber ist ein Wegweiser für alle Familien, die von Behinderung betroffen sind, sowie die Familien betreuenden Stellen. © 2010 Rems-Murr-Kreis komm.on.line GmbH
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