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Service und Verwaltung
Einheitlicher AnsprechpartnerEinheitlicher Ansprechpartner - Einheitliche Stelle für Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie![]() Einheitlicher Ansprechpartner - Logo Über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle können Sie als Dienstleistungserbringer für alle von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Abwicklung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Er steht EU-ausländischen und inländischen Dienstleistungserbringern gleichermaßen zur Verfügung. Der Einheitliche Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle über-nimmt, wenn Sie dies wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen. Daneben weitet der Gesetzgeber das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle auch auf Verfahren, die nicht unter die EU-DLR fallen, aus. Sie können aber auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner / die einheitliche Stelle hat lediglich eine Lotsen- und Beratungsfunktion: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden. Elektronische VerfahrensabwicklungSie können Ihre Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de zur Verfügung. Alle Verfahren, die zur Zeit über einen Einheitlichen Ansprechpartner / eine Einheitliche Stelle möglich sind, sind über dieses Portal abrufbar. Dabei kann die Abwicklung sowohl über den Einheitlichen Ansprech-partner / die Einheitliche Stelle, als auch direkt über die zuständige Behörde erfolgen. Bevor Sie einen formellen elektronischen Antrag stellen, müssen Sie sich im System registrieren; Sie können dann gesichert kommunizieren. Wichtiger Hinweis: KontaktMichael Sträb Bitte beachten Sie, dass Ihre elektronischen Mitteilungen an den Einheitliche Ansprechpart-ner über die hier angegebene E-Mail-Adresse nicht verschlüsselt übertragen werden. Wenn Sie Anträge an den Einheitlichen Ansprechpartner senden wollen, benutzen Sie hierfür das Service-Portal www.service-bw.de . Für folgende Verfahren ist das Landratsamt zuständige Behörde
Hier gelangen Sie zu allen Dienstleistungen, die über den EA abgewickelt werden können. Grenzen der Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners / der Einheitlichen StelleDie EU-DLR soll es Ihnen als Dienstleister leichter machen, Ihre Tätigkeit anzusiedeln und auch grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben. Bestimmte Bereiche sind jedoch von der EU-DLR ausgenommen
Links zur EU-Dienstleistungsrichtlinie![]() Informationen zur EU-DLR auf service-bw www.dienstleistungsrichtlinie.de Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Innenministerium Baden-Württemberg EU-Portal (mehrsprachig) Serviceportal![]() Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit Service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert. © 2010 Rems-Murr-Kreis komm.on.line GmbH
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