Unterhalt, Beistandschaften und Beurkundung
Das Kreisjugendamt bietet Alleinerziehenden, sowie Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) Unterstützung beziehungsweise Beratung in Sachen Unterhalt.
Die Unterstützung ist im Rahmen eines Beratungsgesprächs und/oder durch Einrichtung einer Beistandschaft (bei minderjährigen Kindern) möglich. Unser Angebot ist für Sie kostenfrei.
Im Rahmen der Beistandschaft ist ebenfalls auch die Feststellung der ungeklärten Vaterschaft - bereits auch vor der Entbindung Ihres Kindes - möglich.
Sie möchten einen Termin zur Beratung vereinbaren? Dann wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder gerne auch per E-Mail an unseren zentralen Ansprechpartner (Infobox rechts).
In unserer Infobox "Informationen/Dokumente" gibt es bereits vorab einige Downloads für Sie, sowie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle und unsere Datenschutzerklärungen.
Beurkundungen
Das Kreisjugendamt bietet Ihnen kostenfreie Beurkundungen in folgenden Angelegenheiten: