Einheitlicher Ansprechpartner - Einheitliche Stelle für Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle können Sie als Dienstleistungserbringer für alle von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Abwicklung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Er steht EU-ausländischen und inländischen Dienstleistungserbringern gleichermaßen zur Verfügung. Der Einheitliche Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle über-nimmt, wenn Sie dies wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen. Daneben weitet der Gesetzgeber das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle auch auf Verfahren, die nicht unter die EU-DLR fallen, aus.
Sie können aber auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner / die einheitliche Stelle hat lediglich eine Lotsen- und Beratungsfunktion: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden.