Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 15.12.2025 hat der Kreistag des Rems-Murr-Kreises die Haushaltssatzung für das Jahr 2026, den Jahresabschluss 2024 und den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2024 für den Rems-Murr-Kreis beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rems-Murr-Kreises für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 3, 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Kreistag am 15. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
I.1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
- 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 773.598.400 Euro
- 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 775.523.000 Euro
- 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.924.600 Euro
- 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro
- 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro
- 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro
- 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 770.524.700 Euro
- 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 758.454.900 Euro
- 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 12.069.800 Euro
- 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 19.550.200 Euro
- 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 53.140.100 Euro
- 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -33.589.900 Euro
- 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 33.589.900 Euro
- 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 11.255.500 Euro
- 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 22.334.400 Euro
I.2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 33.589.900 Euro.
I.3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 53.021.000 Euro.
I.4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000.000 Euro
I.5 Hebesatz
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird auf 35,9 v. H. der Steuerkraftsummen der Gemeinden desRems-Murr-Kreises festgesetzt (§ 35 Abs. 1 FAG).
II.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 03. März 2026 Nr. RPS14-2241-19/3/3 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 gemäß § 51 Abs. 2 LKrO i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 48 LKrO i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.
III.
Die Haushaltssatzung 2026 einschließlich des Haushaltsplans 2026 ist gemäß § 81 Abs. 3 GemO im Internet auf der Homepage des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (https://wwwrems-murr-kreis.de/landkreis-und-politik/haushalt) mindestens bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027 abrufbar. Fragen zum Haushaltsplan können auch unter der Telefonnummer +49 (7151) 501-1303 oder per E-Mail unter vorzimmer.dezernat1@rems-murr-kreis.de gestellt werden.
Hinweis:
Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der LKrO zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Landrat dem Beschluss nach § 41 LKrO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 3 Abs. 4 LKrO).
Dr. Richard Sigel
Landrat des Rems-Murr-Kreises
Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Rems-Murr-Kreises
Der Kreistag des Rems-Murr-Kreises hat am 15. Dezember 2025 den Jahresabschluss 2024 des Rems-Murr-Kreises gemäß § 48 LKrO in Verbindung mit § 95b GemO mit folgenden Werten festgestellt:
1. Gesamtergebnisrechnung
- Ordentliche Erträge 697.967.017 Euro
- Ordentliche Aufwendungen 718.707.430 Euro
- Ordentliches Ergebnis -20.740.413 Euro
- Außerordentliche Erträge 1.086.618 Euro
- Außerordentliche Aufwendungen 1.750.096 Euro
- Sonderergebnis -663.478 Euro
2. Gesamtfinanzrechnung
- Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 682.206.255 Euro
- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 685.047.588 Euro
- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung -2.841.333 Euro
- Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 5.108.162 Euro
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 46.719.994 Euro
- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -41.611.832 Euro
- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -44.453.165 Euro
- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 31.990.926 Euro
- Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -12.462.239 Euro
- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 9.090.973 Euro
- Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 10.369.730 Euro
3. Schlussbilanz zum 31. Dezember 2024
4. Behandlung von Überschüssen und FehlbeträgenFeststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresabschluss des Rems-Murr-Kreises für 2024 ist im Internet auf der Homepage des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (https://wwwrems-murr-kreis.de/landkreis-und-politik/haushalt) mindestens bis zur Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 abrufbar. Fragen zum Jahresabschluss können auch unter der Telefonnummer +49 (7151) 501-1303 oder per E-Mail unter vorzimmer.dezernat1@rems-murr-kreis.de gestellt werden.
Dr. Richard Sigel
Landrat des Rems-Murr-Kreises
Öffentliche Bekanntmachung zur Erstellung des Beteiligungsberichts des Rems Murr-Kreises 2024
Gemäß § 48 LKrO i. V. m. § 105 Abs. 3 GemO ist der Beteiligungsbericht des Rems-Murr-Kreises für das Haushaltsjahr 2024 im Internet auf der Homepage des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (https://wwwrems-murr-kreis.de/landkreis-und-politik/haushalt) mindestens bis zur Bekanntmachung der Erstellung des Beteiligungsberichts 2025 abrufbar. Fragen zum Beteiligungsbericht können auch unter der Telefonnummer +49 (7151) 501-1303 oder per E-Mail unter vorzimmer.dezernat1@rems-murr-kreis.de gestellt werden.
Dr. Richard Sigel
Landrat des Rems-Murr-Kreises
