Deponie Waiblingen-Finkenberg wird endgültig stillgelegt
Deponie Waiblingen-Finkenberg wird endgültig stillgelegt
Thema bei Antrittsbesuch des neuen Landrats in Korb / Landratsamt hat in der Sache vermittelt
Die Erddeponie Waiblingen-Finkenberg wurde im Jahr 1993 abfallrechtlich genehmigt und bis Anfang des Jahres 2002 mit Unterbrechungen betrieben. In diesem Zeitraum wurden rund 416.000 Kubikmeter unbelastetes Erdmaterial auf dem Deponiegelände eingebaut. Trotz bestehender Genehmigung und noch genehmigten weiteren Füllvolumens besteht seitens der Stadt Waiblingen kein Interesse mehr an einem weiteren Betrieb dieser Deponie. Folglich beantragte die Stadt Waiblingen im Jahr 2015 die Stilllegung dieser Erddeponie beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, der zuständigen abfallrechtlichen Genehmigungsbehörde.
Die deutliche Unterschreitung der ursprünglich genehmigten Verfüllmenge von 816.000 Kubikmetern hatte zur Folge, dass auch die Geländemodellierung und Rekultivierung der Deponie nicht mehr entsprechend den ursprünglichen Planungen erfolgte. Folglich hat das Amt für Umweltschutz im Rahmen der Stilllegungsphase bis zur endgültigen Stilllegung die geänderte Gestaltung der Deponie sowie ihre Standsicherheit geprüft. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Nachforderungen – Hangsicherungsmaßnahmen zur Standsicherheit des Deponiekörpers, Sicherstellung einer verträglichen Beweidung und Nachweis einer ausreichenden Rekultivierungsschicht – konnten nun von der Stadt Waiblingen erfüllt werden.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens fand auch die Einbindung der Gemeinde Korb statt. Hierbei verwies die Gemeinde auf die ursprüngliche Planung für die Nachnutzung des Deponiegeländes und die hierbei vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen. Nachdem diese in den aktuellen Plänen nicht mehr vorgesehen waren, erhob die Gemeinde Korb Bedenken gegen diese geänderte Ausführung.
Das Thema wurde von Landrat Dr. Richard Sigel nach seinem Antrittsbesuch in Korb auf die Agenda gesetzt. Der Rems-Murr-Landrat hatte zugesagt, in dieser Sache die Vermittlerrolle zu übernehmen. Zur Klärung der Sachlage fand am 11. Juli 2016 auf Anregung des Landratsamtes ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde Korb, der Stadt Waiblingen und dem Amt für Umweltschutz statt.
Bei dem Gespräch im Technischen Landratsamt konnte dargelegt werden, dass der Deponiekörper in seiner jetzigen Form nicht in der Lage ist, den Verkehrslärm der B14 zu reflektieren. Auch hatten die ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen den alleinigen Zweck, die einst geplante Kleingartenanlage auf dem rekultivierten Deponiekörper vor dem Verkehrslärm zu schützen. Aus diesem Grund waren diese Maßnahmen auch nicht Bestandteil der ursprünglichen Genehmigung für die Erddeponie sondern lediglich im Grünordnungsplan für die Grün- und Erholungsflächen aufgeführt. Nachdem eine derartige Nachnutzung nicht mehr vorgesehen ist, wurden auch die Lärmschutzmaßnahmen hinfällig. Dank diesem gemeinsamen Austausch konnten von allen Beteiligten nachvollzogen werden, dass Lärmschutzmaßnahmen auf dem ehemaligen Deponiegelände keine Verringerung der Lärmbelastung für die bebauten Flächen in Korb zur Folge hätten und somit entbehrlich sind.
Ferner konnte in diesem Gespräch dargelegt werden, dass die ursprünglich vorgesehene Bepflanzung mit Obstbäumen aus natur- und bodenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr umgesetzt werden kann. So befinden sich zwischenzeitlich auf dem Deponiegelände schützenswerte Magerwiesen, die sich weiter entwickeln sollen. Die Anpflanzung von Obstbäumen würde sich hierauf negativ auswirken, zudem ist die Mächtigkeit der vorhandenen durchwurzelbaren Bodenschicht für die Bepflanzung mit Streuobstbäumen nicht ausreichend.
Am 25. Juli 2016 fand nun die Abnahme des Deponiegeländes ohne Beanstandungen statt. „Somit steht einer Stilllegung der Erddeponie Waiblingen-Finkenberg nichts mehr im Wege“, freut sich Landrat Dr. Richard Sigel. „Das Landratsamt wird die abschließende abfallrechtliche Entscheidung Ende August treffen.“
(mk/04.10.2016)