Rechtliche Betreuung
Unter dem Begriff rechtliche Betreuung versteht man eine vom Betreuungsgericht angeordnete Unterstützung für volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bestimmte Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Dies kann sich z.B. auf die Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behörden-, Wohnungs- oder Postangelegenheiten beziehen.
Die Betreuerin oder der Betreuer wird dann innerhalb eines durch das Betreuungsgericht exakt festgelegten Aufgabenbereichs tätig. Sie oder er soll den betreuten Menschen unterstützen, Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen oder, wenn dieser nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, für ihn entscheiden.
Die Einrichtung einer Betreuung kann vermieden werden, wenn eine Vollmacht erteilt wurde. Durch die Vollmacht kann einer Vertrauensperson für bestimmte oder für alle Angelegenheiten Vertretungsmacht übertragen werden. Wenn die Vollmacht erst bei Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebenden gelten soll, liegt eine Vorsorgevollmacht vor.
Das Betreuungsrecht unterscheidet zwischen ehrenamtlich Betreuenden und Berufsbetreuenden. Ehrenamtlich Betreuende können Angehörige, Nachbarn, Freunde oder auch Bekannte sein. Für eine Berufsbetreuung sollten mehr als 10 Betreuungen geführt werden.
Betreuungsverein
Der 1991 gegründete Betreuungsverein Rems-Murr e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei ihren Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Der Verein ist ausschließlich und im gesamten Rems-Murr-Kreis tätig.
Wir suchen Mitglieder, die...
- bereit sind Anderen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
- Organisationstalent haben
- Lebenserfahrung besitzen
- wöchentlich etwa ein bis zwei Stunden Zeit haben
Wir bieten unseren Mitgliedern...
- eine sinnvolle Tätigkeit im sozialen Bereich
- das Gefühl „gebraucht“ zu werden
- neue Erfahrungen und Herausforderungen
- eine Tätigkeit als Betreuerin/Betreuer für ältere, durch eine Erkrankung beeinträchtigte oder behinderte Menschen
Unterstützung durch den Verein
- Einführungen in die Aufgaben einer ehrenamtlichen Betreuung
- Einzelberatungen (persönlich oder telefonisch) für ehrenamtlich Betreuende
- Veranstaltungen und Fortbildungen zu betreuungsrechtlichen Themen mit der Möglichkeit eines gegenseitigen Austauschs
- Beratungen für Bevollmächtigte
- Beratungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Termine und Veranstaltungen
Pflegebedürftig - Was nun?
Mittwoch, 28.10.2026, 18:00-19:30 Uhr
Alter Postplatz 10, Waiblingen
Sitzungsbereich (SIS), EG Raum Kuhnbach
Der Pflegestützpunkt informiert Sie
- über sein kostenloses und neutrales Beratungsangebot
- über die Voraussetzungen für einen Pflegegrad
- über die Vorbereitung und den Ablauf der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Einführung in die rechtliche Betreuung
Mittwoch, 11.11.2026, 18:00-19:30 Uhr
Alter Postplatz 10, Waiblingen
Sitzungsbereich (SIS), EG Raum Kuhnbach
Für neue, erstmals bestellte Betreuerinnen und Betreuer, und für Interessierte, die sich ein Engagement als Betreuende überlegen und an der Vermittlung von Grundlagenwissen interessiert sind.
Aufgaben zu Beginn der Betreuung
Mittwoch, 25.11.2026, 18:00-19:30 Uhr
Alter Postplatz10, Waiblingen
Sitzungsbereich (SIS), EG Raum Kuhnbach
In dieser Veranstaltung werden ersten Schritte zu Beginn einer Betreuung besprochen: Kennenlernen der betreuten Person, Sicherstellung von Unterlagen, Information über die Bestellung als Betreuer oder Betreuerin, erste Berichtspflichten gegenüber dem Gericht.
Erfahrungsaustausch
Mittwoch, 02.12.2026, 18:00-19:30 Uhr
Alter Postplatz 10, Waiblingen
Sitzungsbereich (SIS), EG Raum Kuhnbach
Im Mittelpunkt steht der Austausch Ihrer Erfahrungen in der ehrenamtlichen Betreuungstätigkeit. Gemeinsam wollen wir mit Ihnen aktuelle Fragen und Themen aus Ihrer Praxis besprochen.
Die Betreuungsbehörde sucht ständig Menschen, die Interesse an der Übernahme einer rechtlichen Betreuung haben. Bitte rufen Sie uns unverbindlich unter folgendem Kontakt an, wenn diese Tätigkeit sowohl beruflich als auch ehrenamtlich für Sie in Frage kommt.
Kontakt Betreuungsbehörde