Vorübergehend Tempo 60 auf der B 29: Geschwindigkeitsregelung im Bereich der Wieslauftalbrücke zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden

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Straßenschäden bei der Wieslauftalbrücke Richtung Stuttgart / Regierungspräsidium plant zeitnahe Sanierung der Fahrbahn

Auf der Bundesstraße B 29 im Bereich der Wieslauftalbrücke gilt in Fahrtrichtung Stuttgart vorübergehend eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h.

Grund hierfür sind Schadstellen im Fahrbahnbelag, durch die Wasser in den Straßenaufbau eingedrungen ist, sowie Asphaltausbrüche. Als sofortige Sicherungsmaßnahme hat das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart die betroffene Stelle bereits in der vergangenen Woche provisorisch mit Asphalt ausgebessert.

Da sich das tatsächliche Ausmaß der Schäden derzeit noch nicht abschließend bewerten lässt, wird der Verkehr vorsorglich bis auf Weiteres mit reduzierter Geschwindigkeit über den betroffenen Abschnitt geführt. Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird die Schadstelle zeitnah fachgerecht sanieren. Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten kann die Geschwindigkeitsreduzierung wieder aufgehoben werden.

(walter/25.02.26)

(Erstellt am 25. Februar 2026)