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6. Sprachförderung in Kita, Schule, und Studium

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch schulpflichtig sind, können nicht am Integrationskurs teilnehmen. Vom Land
Baden-Württemberg wurden gezielt für Neuzugewanderte ohne Deutschkenntnisse (unabhängig davon ob sie Geflüchtete oder
EU-Migrantinnen/EU-Mirgranten sind) sowohl an den allgemeinbildenden Schulen als auch an den Berufsschulen Klassen
eingerichtet. In diesen Klassen wird insbesondere der Erwerb von Deutschkenntnissen als Schwerpunkt der inhaltlichen Zielsetzung
fokussiert. Für Auszubildende besteht zudem die Möglichkeit an einem Azubi-BSK (siehe Kapitel 2.4) teilzunehmen.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung findet vor allem in den Kitas gezielt Sprachförderung statt. Im Folgenden werden die erwähnten
Förderangebote näher beschrieben und die installierten Möglichkeiten für junge Neuzugewanderte ohne Schulabschluss
oder Ausbildungsplatz aufgezeigt. In diesem Bereich gibt es auch weitere, beispielsweise individuelle Angebote auf die jeweilige
Bildungseinrichtung ausgerichtete Maßnahmen, diese können nicht alle im Einzelnen aufgeführt werden.

6.1 Frühkindliche Förderung - Gesamtkonzeption "Kompetenzen verlässlich voranbringen" (Kolibri)

Die Verwaltungsvorschrift Kolibri löst das bisherige Sprachförderprogramm
SPATZ sowie Elemente des Projekts "Schulreifes Kind" ab.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der Gesamtkonzeption
Kolibri Förderungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (o.Ä.), welche Kinder mit zusätzlichem Bedarf
im sprachlichen Bereich fördern. Ferner werden auch weitere Qualifizierungen durch das Land unterstützt.

Anträge können von freien oder kommunalen Trägern von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit
gemischten Altersgruppen über die L-Bank gestellt werden.

Die VwV Kolibri kann auf der Seite des Kultusministeriums nachgelesen werden.

6.2 Vorbereitungsklassen (VKL) an den allgemeinbildenden Schulen

Bis zum Alter von 15 Jahren sind alle Neuzugewanderten in der Pflicht eine allgemeinbildende Schule zu besuchen. Da in
der Regel keine oder nur wenig Deutschkenntnisse vorhanden sind, werden die Schülerinnen und Schüler nicht direkt in
eine Regelklasse verwiesen. Die Neuzugewanderten werden in sogenannte Vorbereitungsklassen eingeschult. Wie der Name
impliziert soll der dort erteilte Unterricht auf den anschließenden Besuch der Regelklasse vorbereiten. Schwerpunktmäßig wird
auf die Vermittlung von Kenntnissen in der deutschen Sprache gesetzt. Im Rems-Murr-Kreis obliegt die Zuweisung für die
Vorbereitungsklassen dem Staatlichen Schulamt Backnang. Weitere Informationen sind hier zu finden. (Staatliches Schulamt Backnang)

6.3 Vorqualifizierung Arbeit und Beruf ohne Deutschkenntnisse (VABO-Klassen) an den Berufsschulen

Nicht nur die allgemeinbildenden Schulen, sondern auch die beruflichen Schulen spielen hinsichtlich der Integration der
Jugendlichen in das Bildungssystem eine wichtige Rolle. Schulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren müssen die Berufsschule
besuchen und können hier Deutsch erlernen, einen Schulabschluss erlangen und den Einstieg in die Ausbildung finden.

6.3.1 Teilnahmeberechtigte

Für Neuzugewanderte, die zwischen 15 und 21 Jahren alt sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, wurden
sogenannte VABO-Klassen eingerichtet. VABO steht für Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf Ohne Deutschkenntnisse.
Bezüglich des Umfangs handelt es sich beim VABO um eine einjährige Vollzeitschule.

Am VABO dürfen Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren teilnehmen. Das heißt auch junge Erwachsene, die nicht berufsschulpflichtig
sind35, sind an einer Teilnahme berechtigt. Die Altersgruppe der 18-21 Jährigen besitzt somit die Option sich alternativ zum Besuch
eines Integrationskurses für die Teilnahme am VABO zu entscheiden. Die Teilnahme bietet hierbei gegenüber
dem Integrationskurs Vorteile: Zum einen stehen neben dem Erwerb der deutschen Sprache beim VABO auch Mathematik oder
Landeskunde auf dem Stundenplan. Zum anderen wird im VABO unter Gleichaltrigen gelernt, womit die Möglichkeit besteht Kontakte
zur Peer-Group zu knüpfen.

6.3.2 Anmeldung

Die Anmeldung in die VABO-Klassen erfolgt online. Nähere Informationen zur Anmeldung und
Aufnahme erhalten Sie bei der Fachbereichsleitung Bildungsmanagement des Landratsamts (siehe Kontakte).

6.3.3 Inhalt

Inhaltlich sollte das Vermittelte die Allgemeinbildung erweitern sowie die Jugendlichen bei der Berufsfindung und der Erlangung
der Ausbildungsreife unterstützen. Neben der Theorie steht hierbei auch die Praxis im Vordergrund. So nehmen die
Jugendlichen an berufspraktischen Unterrichtseinheiten nach Möglichkeit in den Werkstätten der Schulen teil oder können
erste Erfahrungen durch Betriebspraktika sammeln. Im Sinne der Integration ist es zudem ein wichtiges Ziel, die Schülerinnen
und Schüler im VABO beim Ankommen und Zurechtfinden in Deutschland zu unterstützen.

Im Rems-Murr-Kreis werden die VABO-Klassen an allen acht Berufsschulen des Kreises sowie an Schulen in privater
Trägerschaft angeboten und schließen jeweils mit einer Sprachstandserhebung ab. Im Anschluss an das Schuljahr ist es
möglich, den einjährigen Bildungsgang AVdual (Ausbildungsvorbereitung dual) zu besuchen, um dort den Hauptschulabschluss
zu erlangen.

6.4 Sprachförderung im Studium

An den Hochschulen in Deutschland ist die Unterrichtssprache in den meisten der Studiengänge Deutsch. Daher wird in diesen
Fällen ein Nachweis über die vorhandenen Deutschkenntnisse verlangt. Ausnahmen bilden internationale Studiengänge oder
spezielle Aufbaustudiengänge. Für Studieninteressierte gibt es von den Hochschulen in der Regel eigens bereit gestellte Möglichkeiten
zum Spracherwerb bzw. zur Sprachverbesserung.

Die Deutschkenntnisse können in unterschiedlichen Prüfungen nachgewiesen werden. Zum einen in Form der „Deutschen
Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ oder durch den „Test Deutsch als Fremdsprache“.
Die Prüfungen sind nicht erforderlich, wenn 

  • die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben,
  • bereits ein Goethe-Zertifikat C2 vorliegt,
  • das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz bestanden oder
  • die Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“ abgelegt wurde.

Informationen zu den beiden Tests finden sich auf der Website des TestDaF und des Akademischen Auslandsamt
der jeweiligen Hochschule.

Viele Hochschulen bieten außerdem spezielle Sprachkurse in den Semesterferien an. Teilweise finden sich die Angebote in
der Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Hier gibt es außerdem weitere Informationen zu Sprachkursen
von privaten Anbietern.

Weitere Informationen zum Studieren in Deutschland für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten geben die Migrationsberatungsstellen
und der Jugendmigrationsdienst Backnang, Waiblingen und Schorndorf (siehe Kontakte).

Eine Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet auf einer Homepage (www.study-in-germany.de
detailliertere Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.