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3. Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch

Durch das Landessprachförderprogramm nach der VwV Deutsch stellt das Land Baden-Württemberg seit 2015 den Stadt- und
Landkreisen Gelder für Deutschkurse für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung. Die neu erlassene VwV Deutsch ist
im Februar 2022 in Kraft getreten. Das Angebot des Bundes richtet sich insbesondere an Migrantinnen und Migranten mit
Aufenthaltstiteln und Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive. Das Land Baden-Württemberg hat daher Maßnahmen installiert,
um auch Geflüchteten mit geringer oder schlechter Bleibeperspektive das Lernen der deutschen Sprache zu ermöglichen.

An den Sprachkursen können insbesondere Geflüchtete, aber auch andere Menschen mit Migrationshintergrund teilnehmen,
soweit sie keinen oder noch keinen Zugang zu den Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben.
Zur Durchführung der Maßnahmen wird allen Sprachkursträgern im Rems-Murr-Kreis die Möglichkeit zur Kooperation angeboten.

3.1 Teilnahmeberechtigte

Über das Programm werden Personen mit unsicherer Bleibeperspektive oder Duldung gefördert. Allerdings darf die
Aufenthaltsbeendigung (die Abschiebung) nicht unmittelbar bevorstehen oder bereits Maßnahmen eingeleitet worden sein.
Die Entscheidung über die Teilnahme erfolgt im Zweifelsfall nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden für die Sprachkursförderung
(siehe Kontakte) des Landratsamtes in Abstimmung mit dem Sprachkursträger.

3.2 Anmeldung und Einstufung

Die Anmeldung erfolgt bei den kooperierenden Sprachkursträgern im Landkreis. Eine aktuelle Übersicht mit den aufgelisteten
Kooperationspartnern finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes. 

Es gibt kein gesondertes Verfahren. Ein entsprechender Hinweis, dass die Teilnehmenden über die VwV Deutsch gefördert werden können,
genügt in der Regel. Bei Unklarheiten sollte Rücksprache mit den Mitarbeitenden für die Sprachkursförderung gehalten werden. 

Nach der Anmeldung wird ein Einstufungstest durchgeführt um die Person dem passenden Kurs zuzuführen. Aufgrund der geringen 
Zuweisungszahlen werden überwiegend die bestehenden Integrationskurse mit VwV geförderten Teilnehmenden aufgefüllt. 
Dabei haben die BAMF geförderten Personen Vorrang. 

Bei hohem Bedarf werden Kurse vom Landratsamt ausgeschrieben. 
Die Information über einen neuen Kurs wird ins Netzwerk gestreut und auf der Website veröffentlicht.

3.3 Inhalt und Aufbau

Je nach Angebot der Sprachkursträger besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Grundkurs (300 UE) oder Alphakurs
(600 UE) mit dem Zielniveau A1. Darauf aufbauend kann ein Aufbaukurs mit dem Zielniveau A2 oder B1 besucht werden.
Abgeschlossen wird dieser mit der Durchführung des skalierten Abschlusstests (B1/A2) „Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ).
Skaliert bedeutet, dass zwei Niveaustufen geprüft werden und bei Nichtbestehen von B1 zumindest die Möglichkeit besteht ein
A2 Niveau zu erreichen.

Der Orientierungskurs kann nicht über die VwV Deutsch gefördert werden. Auch die Teilnahme an den DeuFöV-Kursen kann nicht 
über die VwV gefördert werden. Die Förderung der Kurse ist an den Projektzeitraum gebunden. Der Kurs muss innerhalb des
jeweiligen Zeitraums begonnen und mit einer Prüfung beendet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Sprachkursträger
oder die Mitarbeitenden für die Sprachkursförderung. Zusätzlich zu den Regelformaten gibt es einige spezifische
Kursformate, welche durch das Landratsamt im Bedarfsfall gesondert ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich
beispielsweise um Sommerintensivsprachkurse oder Kurse begleitend zur Einstiegsqualifizierung. Die Sommerintensivsprachkurse
werden im Folgenden erläutert.

3.4 Sommerintensivsprachkurse

Die Sommerintensivsprachkurse haben das Zielniveau B1/B2 und richten sich nach der VwV Deutsch an Personen, die voraussichtlich
ab Herbst eine Ausbildung, eine Einstiegsqualifizierung oder einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang (insbesondere
VABO, AVdual, Berufseinstiegsjahr, Berufsfachschule) beginnen. Die Teilnehmenden müssen zudem Sprachkenntnisse von
mindestens A2 vorweisen.

Die Kurse bestehen aus 25 bis 30 Unterrichtseinheiten pro Woche (insgesamt 150 UE) und finden in den Sommerferien statt. Am
Ende des Kurses wird es eine Abschlussprüfung über TELC B1/B2 abgelegt.

Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos. Eine persönliche Anmeldung beim Sprachkursträger sowie eine Spracheinstufung sind erforderlich28.
Weitere Informationen zu den Kursen und den kooperierenden Sprachkursträgern sind auf der Homepage des Landratsamtes
zu finden.

3.5 Kosten und Fahrtkostenerstattung

Für die Teilnehmenden entstehen keine Kurskosten, wenn sie über die VwV Deutsch gefördert werden. Die Kosten für Lernmaterial
muss der oder die Teilnehmende allerdings selbst aufbringen.

Für die Fahrtkosten wird in den Regelformaten eine Pauschale von 42 Euro pro Modul ausbezahlt. Bei den Sommerintensivkursen
beträgt die Pauschale derzeit 63 Euro pro Kurs (Stand 2024). Die Höhe der Pauschale für das jeweilige Förderjahr
wird nach Erhalt des Zuwendungsbescheides vom Landratsamt festgelegt. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme
(über 50%) und eine Entfernung von mindestens 3 Kilometern zum Kursort (Fußweg).