Bildung und Teilhabe
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Angebote wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in KiTa und Schule oder Klassenausflüge wahrzunehmen.
Wer erhält Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- deren Familien Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen und/oder
- deren Familien Wohngeld beziehen und/oder
- für die Kinderzuschlag bezogen wird und/oder
- die Asylbewerberleistungen erhalten
Weitere Voraussetzungen für Bildungsleistungen sind, dass die Schülerin oder der Schüler unter 25 Jahre ist (Ausnahme Sozialhilfe), eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung erhält (Ausnahme Sozialhilfe). Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind.
Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?
- Ausflüge der Schule oder Kindertageseinrichtung: Zu den Kosten gehören eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, nicht aber die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (zum Beispiel für Wanderschuhe), und auch nicht das Taschengeld.
- Schulbedarf: Schüler und Schülerinnen erhalten zweimal jährlich zu Beginn der Schulhalbjahre einen Zuschuss für erforderliche Lernmaterialien. Anträge müssen nur von Beziehern von Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt werden. Alle anderen erhalten die Leistung ohne Antrag.
- Schülerbeförderung: Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges werden bezuschusst, soweit der Schüler oder die Schülerin auf Schülerbeförderung angewiesen ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Fußweg zur Schule mehr als 3 Kilometer beträgt oder eine besondere Gefahr auf dem Schulweg vorliegt.
- Nachhilfe (Lernförderung): Mit der außerschulischen Nachhilfe werden die von den Schulen und schulnahen Trägern (zum Beispiel Förderverein) organisierten Förderangebote ergänzt. Die Notwendigkeit der Nachhilfe hängt im Wesentlichen von der Beurteilung des Fach- oder Klassenlehrers ab. Diese bescheinigt er durch das Formular „Bestätigung der Schule zur Beantragung der Nachhilfe“. Die Lernförderung soll dazu dienen Lernlücken zu schließen und ist als kurzfristige Lösung anzusehen. Hierbei muss das Ziel sein, dass die wesentlichen Lernziele erreicht werden. Wenn ein längerfristiger Bedarf besteht, wird zusätzlich die Entscheidungshilfe für Lehrerinnen und Lehrer benötigt. Zur weiterführenden Erläuterung können pädagogische Fachkräfte die „Handreichung zur Lernförderung“ beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Soziales und Teilhabe.
- Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung: Dieses Angebot gilt für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Krippe, Kindergarten), nicht jedoch für selbst gekauftes Mittagessen (zum Beispiel am Kiosk).
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Jedem berechtigten Kind steht ein Budget von 15 Euro pro Monat zur Verfügung für Vereinsbeiträge, Musikschule, Freizeiten oder Ähnliches.
In welcher Form erhält man die Leistungen?
Die Leistungen für Schulbedarf und Schülerbeförderung werden an die Familien ausgezahlt. Für alle anderen Leistungen gibt es Sachleistungen, das heißt, in der Regel werden die Leistungen über unsere Bildungskarte direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Leistungsempfänger können sich dort einen Überblick über bewilligte und bereits in Anspruch genommene Leistungen verschaffen.
Wo beantragt man die Leistungen?
Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter des Rems-Murr-Kreises zuständig. Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist das Amt für Soziales und Teilhabe beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig.
Die Antragsformulare für das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier, beim Bürgermeisteramt, im Jobcenter und im Landratsamt Rems-Murr-Kreis beim Amt für Soziales und Teilhabe.
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